30. Juli 2011

Die Mehrheit aller Fahrzeuglenker stellt nicht den Motor ab, wenn sie vor geschlossenen Bahnschranken warten muss. Bei stehenden Autos mit laufendem Motor sind die Abgasmengen noch sehr hoch. Der hohe Kohlendioxid-Ausstoß ist verantwortlich für das Waldsterben, den Sauren Regen und auch gesundheitliche Probleme der Menschen. Aber nicht nur das: Das Abstellen des Motors ist Pflicht!

Motor abstellen gesetzlich vorgeschrieben

Regionalexpress

Image by dtietze1 via Flickr

Das Abstellen des Motors bei geschlossenen Bahnübergängen ist durch die StVO vorgeschrieben. Meist steht sogar ein Verkehrsschild, welches ein Auto und durchgestrichene Abgase zeigt, am Straßenrand. Dieses sollte die Fahrer auf das Abstellen des Motors hinweisen. Auch ohne angebrachtes Verkehrsschild gilt die Straßenverordnung. Die Argumente für abgestellte Automotoren, sind der entstehende Lärm, die anfallenden Abgase sowie die Energie, die dabei aufgewendet werden muss.

Viele Lenker begründen ihre Ignoranz einfach damit, dass es für sie zu umständlich sei, oder dass sie einfach nicht wüssten, dass es dafür eine Vorschrift gibt. Wird man dabei von der Polizei ertappt, hat man mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro zu rechnen.

Sinnvoll ist das Abstellen des Motors ab einer Wartezeit von 20 Sekunden. Der Vorteil für den Autofahrer besteht darin, dass Kraftstoff gespart werden kann. Auch können dadurch Reparatur- und Wartungskosten, sowie die Abnutzung des Motors verringert werden.

Motorabstellen in der Diskussion

Zur Zeit gibt es allerdings noch ein Problem, das darin besteht, dass beim Abstellen des Motors das Fahrzeug auf Standlicht umschaltet. Standlichter sind jedoch nur bei Autos, die parken, erlaubt. Dies würde bedeuten, dass sofort das Abblendlicht eingeschaltet werden muss. Das Abblendlicht kann jedoch auf Grund der erhöhten Fahrbahnen vor Bahnübergängen den Gegenverkehr blenden.

Vor allem der Aspekt des Umweltschutzes sollte im Vordergrund stehen.